PPWR-DOC
Pflicht ab 12. August 2026 — keine Übergangsfrist

PPWR-Konformitätserklärung erstellen — in 5 Minuten, ohne Verkaufsgespräch

Erzeugen Sie Ihre EU-Konformitätserklärung für Verpackungen — mit allen Pflichtangaben, strukturiert exakt nach Art. 39 und Anhang VIII der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Daten eingeben, Vorschau prüfen, PDF herunterladen. Einmalig zahlen — kein Abo.

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Nach Art. 39 & Anhang VIII PPWREU-Hosting (Hetzner)DSGVO-konformKein Abo, einmalig zahlenGeld-zurück-Garantie

Ab dem 12. August 2026 darf keine Verpackung mehr ohne Konformitätserklärung in die EU

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) verpflichtet jeden, der Verpackungen in Verkehr bringt, eine EU-Konformitätserklärung vorzuhalten. Ohne dieses Dokument dürfen Ihre Verpackungen ab dem Stichtag nicht mehr in der EU vermarktet werden. Auf begründetes Verlangen der nationalen Behörde müssen Sie die Nachweise — einschließlich der Konformitätserklärung — innerhalb von zehn Tagen vorlegen (Art. 15 Abs. 10 PPWR).

Vertriebsverbot

Ohne Konformitätserklärung dürfen betroffene Verpackungen ab 12.08.2026 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Empfindliche Bußgelder¹

Das deutsche Verpackungsrecht sieht heute bis zu 200.000 € für schwere Verstöße vor (§ 36 VerpackG). Die konkreten PPWR-Sanktionen legen die EU-Staaten bis Februar 2027 fest — wirksam, verhältnismäßig und abschreckend.¹

Volle Verantwortung bei Ihnen

Mit der Unterschrift übernimmt das verantwortliche Unternehmen die alleinige rechtliche Verantwortung für die Konformität.

¹ Größenordnung gemäß § 36 Abs. 2 VerpackG (geltendes deutsches Verpackungsrecht, gilt dort u. a. für Verstöße gegen die Systembeteiligungspflicht). Die Sanktionen für PPWR-Verstöße — einschließlich einer fehlenden Konformitätserklärung — legen die Mitgliedstaaten gemäß Art. 68 PPWR bis zum 12. Februar 2027 fest; sie müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. § 36 VerpackG

In 3 Schritten zur fertigen Erklärung

1

Angaben eingeben

Geführter Assistent fragt alle Pflichtfelder nach Anhang VIII ab. Sie müssen kein Jurist sein — wir erklären jedes Feld.

2

Vorschau prüfen

Sehen Sie Ihr fertiges Dokument sofort als Vorschau. Erst wenn alles passt, geht es weiter.

3

PDF herunterladen

Nach der Zahlung erhalten Sie das fertige PDF auf Deutsch und Englisch — sofort zum Download und per E-Mail.

Betrifft mich die PPWR-Konformitätserklärung?

Wenn Sie Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, sind Sie betroffen — als Hersteller, Abfüller, Importeur oder als Marke, die unter eigenem Namen verkauft. Auch Händler und Importeure, die Verpackungen unter eigenem Namen anbieten oder verändern, gelten rechtlich als Erzeuger und müssen eine eigene Erklärung ausstellen.

  • Hersteller von Verpackungen und verpackten Produkten
  • Online-Händler & D2C-Marken mit eigener Verpackung
  • Importeure, die unter eigenem Namen/Marke verkaufen
  • Abfüller und Lohnverpacker
  • Amazon-/eBay-Seller mit Eigenmarken-Verpackung

Warum PPWR-DOC?

PPWR-DOCBerater / KanzleiGratis-VorlageCompliance-Software
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Geführt durch alle PflichtfelderJaJaselbst ausfüllenJa
Nach Art. 39 & Anhang VIIIJaJateilsJa
DE + ENJameist AufpreisNeinje nach Anbieter
Kein Account / kein AboJaJameist Abo-Modell

„Es gibt doch eine kostenlose Vorlage?“

Stimmt — Branchenverbände und Kammern stellen leere Muster bereit. Das Problem: Sie müssen die Anhang-VIII-Struktur selbst korrekt befüllen, das richtige Konformitätsbewertungsverfahren benennen, die zutreffenden Anforderungen aus Art. 5–12 zuordnen und auf Normverweise achten. Ein Fehler im Pflichtdokument trägt Ihr Unternehmen — mit voller Haftung. PPWR-DOC führt Sie geführt durch jedes Pflichtfeld, ordnet die Anforderungen automatisch zu und gibt das fertige, korrekt strukturierte Dokument aus. 49 € statt Stunden Recherche und Fehlerrisiko.

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  • 1 Konformitätserklärung (PDF, DE + EN)
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  • Unbegrenzte Erklärungen für 12 Monate
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✓ 14 Tage Geld-zurück-Garantie ✓ PDF auf Deutsch & Englisch ✓ Sofort-Download + E-Mail

Ihre Daten bleiben Ihre Daten

Server in der EU

Gehostet bei Hetzner in der EU — kein US-Hosting, keine Drittland-Cloud. Ihre Verpackungsdaten verlassen die EU nicht.

Wir speichern Ihre Eingaben nicht

Ihre Verpackungsangaben werden nur zur PDF-Erstellung verarbeitet und danach gelöscht. Wir bewahren nur Ihre Rechnung auf.

Kein Tracking

Keine Werbe-Cookies, kein Google Analytics. Cookieless und DSGVO-konform.

Häufige Fragen

Wer muss die PPWR-Konformitätserklärung erstellen?

Alle Erzeuger von Verpackungen — also Hersteller, Abfüller und Importeure sowie Händler und Marken, die Verpackungen unter eigenem Namen in Verkehr bringen. Importeure und Händler unter Eigenmarke gelten gemäß Art. 21 PPWR rechtlich selbst als Erzeuger und müssen eine eigene Erklärung ausstellen. Ausnahme: Kleinstunternehmen mit Verpackungslieferant in der EU — dann gilt der Lieferant als Erzeuger.

Ab wann gilt die Pflicht?

Ab dem 12. August 2026. Es gibt keine Übergangsfrist. Ab diesem Stichtag dürfen Verpackungen nur noch mit gültiger Konformitätserklärung in der EU in Verkehr gebracht werden.

Was muss die Erklärung enthalten?

Eine eindeutige Identifikation der Verpackung, Name und Anschrift des Erzeugers, die Konformitätsbestätigung gemäß Art. 39 und Anhang VIII PPWR, den Verweis auf die technische Dokumentation sowie Ort, Datum und Unterschrift. PPWR-DOC fragt jedes dieser Pflichtfelder geführt ab.

Ist das von PPWR-DOC erstellte Dokument rechtssicher?

Das Dokument folgt exakt der Struktur von Art. 39 und Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40 — formal fehlt keine Pflichtangabe. Die inhaltliche Richtigkeit Ihrer Angaben und der zugrunde liegenden technischen Dokumentation verantworten Sie als Erzeuger selbst, wie bei jeder Konformitätserklärung im EU-Produktrecht. PPWR-DOC stellt keine Rechtsberatung dar.

Brauche ich eine eigene Erklärung pro Verpackung?

Ja, grundsätzlich pro Verpackungstyp. Wenn Sie mehrere Varianten haben, ist unser Paket-Tarif die günstigste Lösung. Im Paket- und Business-Tarif erstellen Sie weitere Erklärungen jederzeit über Ihren persönlichen Bestell-Link, den Sie nach dem Kauf per E-Mail erhalten — ganz ohne Account.

Wie lange muss ich die Erklärung aufbewahren?

Bei Einwegverpackungen 5 Jahre, bei Mehrwegverpackungen 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen.

Was ist mit der technischen Dokumentation nach Anhang VII?

Die Konformitätserklärung stützt sich auf eine technische Dokumentation, die Sie vorhalten müssen. Mit dem Order-Bump erhalten Sie unsere geführte Anhang-VII-Checkliste, die Ihnen zeigt, welche Nachweise Sie sammeln müssen.

Brauche ich eine CE-Kennzeichnung?

Nein. Verpackungen sind nicht CE-pflichtig. Es ist kein CE-Zeichen und in der Regel keine notifizierte Stelle erforderlich — die Bewertung erfolgt als interne Fertigungskontrolle (Modul A).

Bekomme ich eine Rechnung?

Ja — Rechnung bzw. Zahlungsbeleg erhalten Sie automatisch per E-Mail über unseren Zahlungsanbieter Polar (inkl. korrekt ausgewiesener Umsatzsteuer), ausweisbar als Betriebsausgabe. Wichtig für Unternehmen mit USt-IdNr.: Wählen Sie im Bezahlschritt „I'm purchasing as a business“ und hinterlegen Sie Ihre USt-IdNr. — dann erhalten Sie eine Reverse-Charge-Rechnung mit vollständiger Firmenanschrift.

Was, wenn das Dokument nicht passt?

Sie sehen vor dem Kauf eine vollständige Vorschau. Zusätzlich gilt eine 14-tägige Geld-zurück-Garantie: Eine formlose E-Mail an [email protected] innerhalb von 14 Tagen nach Kauf genügt — volle Erstattung, ohne Begründung.

Die Deadline kommt. Ihre Erklärung ist in 5 Minuten fertig.

Keine Übergangsfrist ab 12. August 2026. Erstellen Sie Ihre PPWR-Konformitätserklärung jetzt — Preis fix, kein Verkaufsgespräch, sofortiger Download.