PPWR-DOC erstellt Dokumente auf Grundlage Ihrer Eingaben und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Konformitätserklärung sowie der zugrunde liegenden technischen Dokumentation (Anhang VII der Verordnung (EU) 2025/40) trägt allein der Erzeuger.
Es wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Künftige delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte können Anpassungen erforderlich machen.
Was PPWR-DOC leistet
PPWR-DOC stellt sicher, dass Ihr Dokument der Struktur von Art. 39 und Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40 entspricht, und führt Sie durch alle Pflichtfelder. Welche Anforderungen Ihre konkrete Verpackung erfüllt und welche Nachweise Sie dafür vorhalten, bestätigen Sie selbst — wie bei jeder Konformitätserklärung im EU-Produktrecht.
Empfehlung
Im Zweifel über die Einstufung Ihrer Verpackung oder die Erfüllung einzelner Anforderungen (Art. 5–12 PPWR) empfehlen wir die Rücksprache mit einer fachkundigen Stelle oder Rechtsberatung.