Was besagt das Verpackungsgesetz?
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt — so sein amtlicher Titel — das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen. Es soll unter anderem die Zielvorgaben der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG sicherstellen (§ 1 Abs. 4 VerpackG).
Die Kernpflichten für Hersteller: Registrierung im Verpackungsregister LUCID vor dem Inverkehrbringen (§ 9), Beteiligung an einem dualen System für systembeteiligungspflichtige Verpackungen (§ 7), Datenmeldungen an die Zentrale Stelle (§ 10) und oberhalb bestimmter Jahresmengen die Vollständigkeitserklärung bis zum 15. Mai (§ 11). Wie sich das VerpackG zur neuen EU-Verpackungsverordnung verhält, zeigt unser Vergleich VerpackG vs. PPWR.
- LUCID-Registrierung vor dem Inverkehrbringen (§ 9)
- Systembeteiligung bei einem dualen System (§ 7)
- Datenmeldung an die Zentrale Stelle (§ 10)
- Vollständigkeitserklärung jährlich bis 15. Mai, oberhalb von Mengenschwellen (§ 11)
Zum Vertiefen
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