Welche Änderungen gibt es im EU-Verpackungsrecht ab 2026?
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Verpackungen dürfen ab diesem Tag nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie der Verordnung entsprechen (Art. 4 Abs. 1); die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG wird zum selben Datum aufgehoben (einzelne Übergangsbestimmungen der Richtlinie gelten befristet weiter).
Konkret zum Stichtag: Stoffanforderungen (unter anderem 100 mg/kg als Summengrenze für bestimmte Schwermetalle und PFAS-Grenzwerte bei Lebensmittelkontakt), Pflichten für alle Akteure der Lieferkette sowie die EU-Konformitätserklärung samt technischer Dokumentation. Kompostierbarkeitsvorgaben greifen ab dem 12. Februar 2028; frühestens ab August 2028 folgt die harmonisierte Kennzeichnung, ab 2030 weitere Produktanforderungen wie Rezyklatquoten — Termine verschieben sich, falls die Durchführungsrechtsakte später kommen. Den Gesamtüberblick gibt der Beitrag zur EU-Verpackungsverordnung 2026.
- PPWR gilt ab 12. August 2026 unmittelbar, Richtlinie 94/62/EG entfällt
- Sofort: Konformitätsgebot, Stoffgrenzen, Akteurspflichten
- Sofort: EU-Konformitätserklärung + technische Dokumentation
- Später: Kennzeichnung frühestens ab 2028, Rezyklat- und Recyclingvorgaben ab 2030 (Verschiebung möglich)
Zum Vertiefen
EU-Verpackungsverordnung 2026: Die neue Verpackungsverordnung (PPWR) erklärt — Pflichten ab 12. August 2026, Fristen bis 2030, Konformitätserklärung
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