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Ist das deutsche Verpackungsgesetz noch gültig?

Nein. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist mit Ablauf des 11. August 2026 außer Kraft getreten (Art. 7 des Gesetzes vom 13. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 207). Seit dem 12. August 2026 gelten in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) und unmittelbar die PPWR. Die vertrauten Pflichten bestehen im VerpackDG fort: die Registrierung im Verpackungsregister LUCID (jetzt § 6 VerpackDG), die Systembeteiligung (§ 7 VerpackDG) und die Datenmeldung (§ 9 VerpackDG); bestehende LUCID-Registrierungen gelten weiter (§ 68 Abs. 2 VerpackDG).

Für die Umstellung sieht § 68 VerpackDG Übergangsfristen vor: Wer neu registrierungspflichtig wird, muss sich bis zum 12. September 2026 registrieren, Aktualisierungen bestehender Registrierungsdaten sind bis zum 12. November 2026 vorzunehmen, und alte Systembeteiligungsverträge laufen längstens bis zum 31. Dezember 2026 weiter. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister weist zudem darauf hin, dass die PPWR die Systembeteiligungspflicht nun teilweise auf den Handel verlagert. Was das für Unternehmen bedeutet, zeigt unser Vergleich VerpackG vs. PPWR.

Zum Vertiefen

Verpackungsgesetz (VerpackG) vs. PPWR: Was seit dem 12. August 2026 zusätzlich gilt — LUCID und Systembeteiligung bleiben, die EU-Konformitätserklärung ist neu

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