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Ist das deutsche Verpackungsgesetz noch gültig?

Ja. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt unverändert weiter — einschließlich der Registrierung im Verpackungsregister LUCID (§ 9), der Systembeteiligungspflicht (§ 7) und der Datenmeldung (§ 10). Die PPWR hebt zum 12. August 2026 nur die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG auf, nicht das deutsche Gesetz.

Ein Nachfolgegesetz ist unterwegs: Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 den Entwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) beschlossen. Ab dem 12. August 2026 gelten beide Pflichtenkreise parallel — die Zentrale Stelle Verpackungsregister weist zudem darauf hin, dass die PPWR die Systembeteiligungspflicht dann teilweise auf den Handel verlagert. Was das für Unternehmen bedeutet, zeigt unser Vergleich VerpackG vs. PPWR.

Zum Vertiefen

Verpackungsgesetz (VerpackG) vs. PPWR: Was ab dem 12. August 2026 zusätzlich gilt — LUCID und Systembeteiligung bleiben, die EU-Konformitätserklärung kommt

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