Ist das deutsche Verpackungsgesetz noch gültig?
Ja. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt unverändert weiter — einschließlich der Registrierung im Verpackungsregister LUCID (§ 9), der Systembeteiligungspflicht (§ 7) und der Datenmeldung (§ 10). Die PPWR hebt zum 12. August 2026 nur die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG auf, nicht das deutsche Gesetz.
Ein Nachfolgegesetz ist unterwegs: Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 den Entwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) beschlossen. Ab dem 12. August 2026 gelten beide Pflichtenkreise parallel — die Zentrale Stelle Verpackungsregister weist zudem darauf hin, dass die PPWR die Systembeteiligungspflicht dann teilweise auf den Handel verlagert. Was das für Unternehmen bedeutet, zeigt unser Vergleich VerpackG vs. PPWR.
- VerpackG gilt weiter: LUCID, Systembeteiligung, Datenmeldung
- Die PPWR hebt nur die EU-Richtlinie 94/62/EG auf
- VerpackDG-Entwurf: Kabinettsbeschluss vom 11. Februar 2026
- Bis dahin gelten beide Pflichtenkreise parallel
Zum Vertiefen
Verpackungsgesetz (VerpackG) vs. PPWR: Was ab dem 12. August 2026 zusätzlich gilt — LUCID und Systembeteiligung bleiben, die EU-Konformitätserklärung kommt
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