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Wann tritt die PPWR in Kraft?

Die PPWR ist bereits seit dem 11. Februar 2025 in Kraft — 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 22. Januar 2025 (Art. 71). Entscheidend für Unternehmen ist aber der Geltungsbeginn: Anwendbar ist die Verordnung ab dem 12. August 2026.

Ab diesem Tag dürfen Verpackungen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie der Verordnung entsprechen. Einzelne Pflichten folgen gestuft später — etwa die harmonisierte Kennzeichnung frühestens ab August 2028 und die Rezyklatquoten frühestens ab 2030; beide Termine verschieben sich, falls die zugehörigen Durchführungsrechtsakte später kommen. Fundstellen und Aufbau des Gesetzestextes zeigt unsere Seite zum amtlichen PPWR-Wortlaut.

Zum Vertiefen

PPWR-Gesetzestext auf Deutsch (PDF und HTML): Verordnung (EU) 2025/40 im amtlichen Wortlaut — Download, Fundstelle und Aufbau

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