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Welche 3 Verpackungsarten gibt es?

Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen. Diese Dreiteilung verwenden sowohl das deutsche Verpackungsgesetz (§ 3 Abs. 1 VerpackG) als auch die EU-Verpackungsverordnung (Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2025/40): Verkaufsverpackungen bilden die Verkaufseinheit für den Endabnehmer, Umverpackungen bündeln mehrere Verkaufseinheiten, Transportverpackungen erleichtern Handhabung und Transport und schützen vor Beschädigung.

Aufpassen bei Versandkartons: Das deutsche Recht stuft Versandverpackungen als Verkaufsverpackungen ein, die EU-Verordnung definiert Verpackungen für den elektronischen Handel dagegen als Transportverpackungen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 8). Dazu kommen Serviceverpackungen, die erst in der Verkaufsstelle befüllt werden — beide Rechtsrahmen kennen sie. Welche Verpackungsart welche Pflichten auslöst, zeigt unser Ratgeber Verpackung lizenzieren.

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Verpackung lizenzieren 2026: Systembeteiligung nach VerpackG Schritt für Schritt — und welche neuen PPWR-Pflichten ab dem 12. August dazukommen

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