Was ist ein Rezyklat?
Rezyklat ist aus verwerteten Abfällen zurückgewonnenes Material — im Kontext der PPWR-Rezyklatquoten: Kunststoff, der erneut als Rohstoff eingesetzt wird. Für die Quoten der EU-Verpackungsverordnung zählt allerdings nur Rezyklat aus sogenannten Verbraucher-Kunststoffabfällen — also aus Kunststoffprodukten, die bereits in Verkehr gebracht oder in einem Drittland zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung abgegeben wurden (Art. 3 Abs. 1 Nr. 48 der Verordnung (EU) 2025/40).
Produktionsabfälle aus der eigenen Fertigung, die nie in Verkehr kamen, fallen nicht unter diese Definition und sind für die Quote nicht anrechenbar. Frühestens ab 2030 schreibt die PPWR Mindestrezyklatanteile für den Kunststoffanteil von Verpackungen vor — Quoten, Ausnahmen und Nachweis erklärt unser Beitrag zum Rezyklatanteil nach Art. 7.
- Rezyklat = aus verwerteten Abfällen zurückgewonnenes Material (bei den PPWR-Quoten: Kunststoff)
- Quotenfähig nach PPWR: nur Verbraucher-Kunststoffabfälle (post-consumer)
- Produktionsabfälle (post-industrial) zählen nicht für die Quote
- Mindestanteile ab dem Stichtag 2030 (Art. 7) — verschiebt sich, falls der Durchführungsrechtsakt später kommt
Zum Vertiefen
Rezyklatanteil nach PPWR (Art. 7): Mindestquoten ab 2030, Berechnung je Fertigungsbetrieb und Nachweis in der Konformitätserklärung — Rezyklat einfach erklärt
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