Was ist der Rezyklatanteil?
Der Rezyklatanteil ist der Anteil an wiederverwertetem Kunststoff (Rezyklat) im Kunststoffanteil einer Verpackung. Die EU-Verpackungsverordnung schreibt ab dem Stichtag 2030 Mindestanteile vor, die aus der Verwertung von Verbraucher-Kunststoffabfällen stammen müssen (Art. 7 der Verordnung (EU) 2025/40).
Die Quoten gelten je Verpackungsart und -format (Anhang II Tabelle 1) und werden nicht pro einzelner Verpackung, sondern als Durchschnitt je Fertigungsbetrieb und Jahr berechnet. Ab 2040 steigen die Anteile auf 25 bis 65 Prozent. Alle Quoten, Ausnahmen und der Nachweis in der technischen Dokumentation: Rezyklatanteil nach PPWR.
- Ab 2030: 30 % (kontaktempfindlich PET), 10 % (kontaktempfindlich Nicht-PET)
- Ab 2030: 30 % (Einweggetränkeflaschen), 35 % (sonstige Kunststoffverpackungen)
- Berechnung als Durchschnitt je Fertigungsbetrieb und Jahr
- Stichtag verschiebt sich, falls der Durchführungsrechtsakt später kommt
Zum Vertiefen
Rezyklatanteil nach PPWR (Art. 7): Mindestquoten ab 2030, Berechnung je Fertigungsbetrieb und Nachweis in der Konformitätserklärung — Rezyklat einfach erklärt
LesenVerwandte Fragen
Pflicht ab 12.08.2026 — Konformitätserklärung in 5 Minuten erstellen.
Jetzt erstellen