Brauche ich für EPAL-Paletten eine eigene Konformitätserklärung?
Für die Palette selbst in der Regel nicht. Die European Pallet Association (EPAL) stellt seit August 2026 zentrale EU-Konformitätserklärungen nach Art. 39 und Anhang VIII für ihre Ladungsträger bereit — unter anderem für die EPAL-Europalette — als kostenlose PDFs in mehreren Sprachen auf epal-pallets.org. Wer EPAL-Paletten lediglich für Transport und Versand nutzt, stellt dafür keine eigene Erklärung aus, sondern kann die zentralen EPAL-Erklärungen vorhalten.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die EPAL-Erklärungen decken nur die Ladungsträger ab. Für alle Verpackungen, die Sie selbst erstmals in Verkehr bringen — Ihre Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Versandkartons, Füll- und Polstermaterial —, bleibt die EU-Konformitätserklärung Ihre eigene Pflicht. Ob eine Verpackung als Verkaufs-, Um- oder Transportverpackung einzustufen ist, erklärt unsere Antwort auf Welche 3 Verpackungsarten gibt es?; wer für welche Verpackung die Erklärung erstellen muss, zeigt der Beitrag Wer muss die PPWR-Konformitätserklärung erstellen?.
- EPAL veröffentlicht zentrale Konformitätserklärungen für seine Ladungsträger (u. a. EPAL-Europalette)
- Paletten-Nutzer halten die EPAL-Erklärung vor, statt selbst auszustellen
- Eigene Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen bleiben die eigene Erklärungspflicht
- Die EPAL-PDFs sind kostenlos in mehreren Sprachen verfügbar
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