Wer stellt die Konformitätserklärung bei Eigenmarken aus — Händler oder Lieferant?
Grundsätzlich der Händler: Wer Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke erstmals in Verkehr bringt, gilt nach der PPWR als Erzeuger — und der Erzeuger stellt die EU-Konformitätserklärung nach Art. 39 und Anhang VIII aus. Die Europäische Kommission und die Zentrale Stelle Verpackungsregister haben im August 2026 klargestellt, dass das für Eigenmarken des Handels auch dann gilt, wenn der Händler das Verpackungsdesign nicht selbst verändert hat. (Ausnahme: Ist der Markeninhaber ein Kleinstunternehmen und sitzt sein Verpackungslieferant im selben Mitgliedstaat, gilt der Lieferant als Erzeuger, Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b.)
Nach Berichten der Lebensmittel Zeitung (August 2026) haben Lidl, Kaufland und Aldi angekündigt, die Erzeugerrolle für ihre Eigenmarken zu übernehmen; Lidl verlangt dafür von seinen Lieferanten eine Zusatzvereinbarung. Die Umsetzung ist uneinheitlich: Laut Lebensmittel Praxis (24. September 2026) spricht Lidl nur von festgelegten Eigenmarkenverpackungen, und Aldi stellt schrittweise bis zum 1. Januar 2027 um und belässt technische Dokumentation und Erklärung bis dahin bei den Lieferanten. Für Lieferanten heißt das nicht Entwarnung: Die operative Zuarbeit — Verpackungsdaten, technische Dokumentation, teils die vorbereitete Erklärung — wird in solchen Vereinbarungen mitunter an den Lieferanten zurückdelegiert, und nach Art. 16 sind Lieferanten ohnehin verpflichtet, dem Erzeuger alle für den Konformitätsnachweis nötigen Unterlagen bereitzustellen. Eine eigene Erklärung schulden Lieferanten nach Art. 16 nicht (Kommissions-FAQ X.4); ob Sie selbst ausstellen, hängt allein davon ab, ob Sie Erzeuger sind. Das sind Sie, wenn die Verpackung Ihr Logo oder Ihre Marke trägt oder nach Ihrer Gestaltungsvorgabe gefertigt wird; für unbedruckte Standardkartons, Folien und Polster ist Erzeuger die Firma, die sie herstellt (Kommissions-FAQ II.5). Die Rollen im Detail erklärt unser Beitrag Wer muss die PPWR-Konformitätserklärung erstellen?.
- Eigenmarke = Erzeugerrolle: Die Erklärung stellt aus, unter wessen Marke die Verpackung in Verkehr kommt (Ausnahme: Kleinstunternehmen mit Lieferant im selben Mitgliedstaat)
- Kommission und ZSVR (August 2026): gilt auch ohne eigene Designänderung des Händlers
- Lidl, Kaufland und Aldi wollen laut Fachpresse die Erzeugerrolle übernehmen, setzen das aber uneinheitlich um; Lieferanten liefern dem Erzeuger Informationen und Unterlagen zu (Art. 16)
- Eigene Erklärung des Lieferanten nur, wo er Erzeuger ist; unbedruckte Kartons, Folien und Polster erklärt die Firma, die sie herstellt (Kommissions-FAQ II.5)
Zum Vertiefen
Wer muss eine PPWR-Konformitätserklärung erstellen? Erzeuger (Hersteller), Importeur, Händler
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Pflicht seit 12.08.2026 — Konformitätserklärung in 5 Minuten erstellen.
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